Akustische Prüfstände
und Prüfungen
Das können wir für Sie tun
Für die Errichtung, bzw. Nutzung von akustischen Prüfständen
bieten sich zunächst drei Modelle an:
Errichtung eines Prüfstands
Dies kann ein Prüfstand sein, der bei Ihnen vor Ort errichtet und auch von Ihnen betrieben wird (ggf. mit einer Schulung unsererseits).
Prüfungen bei Ihnen durch uns
Wir führen akustische Prüfungen bei Ihnen als externer Dienstleister durch. Ist ein Prüfstand erforderlich, können wir diesen errichten und auch betreiben (z.B. bei mangelnden personellen Kapazitäten oder kostspieligem Versand der Prüflinge).
Prüfungen bei uns
Wir führen diverse akustische Prüfungen für Sie in unseren Räumen durch (Welche Prüfungen kann das Schalllabor selbst durchführen?).
Der Ablauf
Wie stellt sich nun ein solcher Prozess zur Errichtung eines Prüfstandes dar?
1. Schritt - Bedarf klären
Im ersten Schritt wird in einem gemeinsamen Gespräch geklärt, was genau Sie eigentlich benötigen. Dabei kann es sich um einen Prüfstand nach einer bestimmten Norm, einem Prüfstand für ihr Engineering, bzw. Sonderkonditionen oder auch auch für die End-of-line handeln, um die Qualität ihrer Fertigung zu wahren – unabhängig von Größe und Komplexität. Ergänzend wird dabei der Bedarf nach weiterem Messequipment und Schulung vor Ort ermittelt.
2. Schritt - Anforderung benennen
Nachdem der Bedarf ermittelt wird, klären wir die Anforderungen. Dies fängt an bei der Räumlichkeit und ihrer physikalischen Eignung (potentielle Störeinflüsse, Raum- und Bauakustik, Größe), geht über die Definition der zu messenden Größen sowie der damit einhergehenden Messabläufe und die Benennung der erforderlichen Sensorik.
3. Schritt - Ist Zustand ermitteln
Sind die Anforderungen benannt, ist zu klären, welche Eigenschaften die vorliegende Substanz für die genannten Anforderungen hat. Muss der Raum für den Prüfstand ggf. ertüchtigt werden und bietet er die Möglichkeit dazu? In welchem Bereich liegen voraussichtlich die Messparameter? Welche Maßnahmen sind für einen einwandfrei funktionierenden akustischen Prüfstand unabdingbar?
4. Schritt - Maßnahmen benennen
Sind die Anforderungen benannt und der Ist-Zustand ermittelt, werden konkret die Maßnahmen benannt, die notwendig sind, um den Prüfstand zu errichten. Je nach Aufwand, kann dies bedeuten, dass begleitend von Extern ergänzt wird (z.B. Trockenbau, Statik, Feinmechanik), wenn die Möglichkeiten dafür nicht im Hause vorhanden sind. Zudem werden, wenn benötigt, Angebote für die notwendige Sensorik eingeholt. Es können dabei begleitend überprüfende Messungen zur Einhaltung der genannten Anforderungen durchgeführt werden.
5. Schritt - Abnahme und Schulung
Ist der Prüfstand errichtet und einsatzbereit, kann durch uns eine Abnahmemessung erfolgen, die die Eigenschaften bestätigt und dokumentiert. Zusätzlich kann Ihr Personal für die Nutzung geschult werden. Zu Wartungszwecken können wir regelmäßige Überprüfungsmessungen anbieten. Sollte sich der Bedarf, bzw. die Anforderung an den Prüfstand einmal ändern, können Sie uns gerne für mögliche Adaptionen kontaktieren.
Welche Prüfungen kann das
Schalllabor selbst durchführen?
Bestimmung der Schallleistung der DIN 3740 Reihe
(Hallraum, reflexionsarmer Raum)
Bestimmung des Schallabsorptionsgrads DIN 354
im diffusen Feld (Hallraum)
Bestimmung des Schallabsorptionsgrads ISO 10534–2
bei senkrechten Schalleinfall (Kundt’sches Rohr)
Sonderprüfungen: Eingangsadmittanzen, Schwingungsmessungen, Eigenmoden mechanischer Strukturen, Transferpfad-
analysen, uvm.
Nutzen Sie das Know-How des Schalllabor für
Ihre Fragestellung!
Kontaktieren Sie uns gerne für ein Erstgespräch.
Dabei ergibt sich in der Regel eine mögliche Vorgehensweise zur Lösung des Anliegens. Wir finden gemeinsam einen Weg zur Lösung!